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  1. Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages. https://www.bundestag.de/mediathek/parlamentsfernsehen. Stand: 04.06.2024

  2. Im Grundgesetz wurden dem Parlament wesentliche Rechte und Funktionen zugeschrieben: So ist der Deutsche Bundestag das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird; es ist die Aufgabe des Parlaments, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zu wählen; schließlich hebt das Grundgesetz die Funktionen der Parteien besonders hervor.

  3. Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet die Mediathek des Deutschen Bundestages.

  4. Das erste deutsche Parlament in der Paulskirche: Das Gemälde „Germania“ von Philipp Veit hing über dem Sitz des Parlamentspräsidenten. Die Galerie der Kirche war für Besucher geöffnet, die mit großem Interesse die Verhandlungen verfolgten. (© Deutsches Historisches Museum, Berlin)

  5. Internetseite des Deutschen Bundestages: Informationen über das Parlament und die Abgeordneten, Tagesordnungen, Livestreams und Service-Angebote.

  6. Internetseite des Deutschen Bundestages: Informationen über das Parlament und die Abgeordneten, Tagesordnungen, Livestreams und Service-Angebote.

  7. Internetseite des Deutschen Bundestages: Informationen über das Parlament und die Abgeordneten, Tagesordnungen, Livestreams und Service-Angebote.