Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 100 3 Der Ausnahmezustand in der Weimarer Republik 1981: 688) . Die Notverordnungen waren mit Überwindung der Ausnahme quasi obsolet, da ihnen die Grundlage entzogen war. Ebenfalls aus der temporären Betrachtung heraus ist festzuhalten, dass Art. 48 Abs. 2 der WRV dem Reichspräsidenten mit der Diktaturgewalt nicht aus-

  2. Anfang vom Ende der Weimarer Republik. Am 20. Juli 1932 erließ Reichspräsident von Hindenburg eine Notverordnung, die die Absetzung der Staatsregierung Preußens verfügte. Diese staatsrechtlich ...

  3. Notverordnung. Das Notverordnungsrecht ist in Artikel 48 der Weimarer Verfassung geregelt und verleiht dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Ursprünglich ist die Verordnung zum Schutz der Republik und zur beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht.

  4. Besondere Bedeutung erlangten die Notverordnungen in der Anfangs- und Endphase der Weimarer Republik. Die Verfassung von 1919 bot die Möglichkeit von Notverordnungen auf der Grundlage von Art. 48, dem sog. Diktaturparagraph, der 1923/24 und zwischen 1930 und 1933 mehrfach angewendet wurde. Er ermächtigte den

  5. Die Weimarer Republik im Zeichen der Krise. Die Geschichte der Weimarer Republik wird in der Regel mit dem Begriff der Krise verbunden. Dies ist insofern berechtigt, als es massive politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Problemlagen gab, die immer wieder zu Zuspitzungen führten – etwa im "Krisenjahr" 1923, in dem sich ...

  6. Brüning war der letzte Kanzler der Weimarer Republik, der auf verfassungsgemäßer Grundlage regierte. Sein „System Brüning“ stützte sich auf sogenannte Notverordnungen des Reichspräsidenten, die die normale Gesetzgebung des Reichstags zunehmend ersetzten.

  7. www.weimarer-republik.net › themenportal › chronik-1918-bisOktober 1931 / Weimarer Republik

    Oktober 1931. 6. Oktober. Die „Dritte Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung von politischen Ausschreitungen“ wird von Hindenburg unterzeichnet und tritt in Kraft. In der Notverordnung sind vor allem Bestimmungen zur Arbeitslosenfürsorge enthalten, mit denen die weitere Tolerierung der Reichsregierung ...