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  1. Die Preußische Armee wurde in ihrer Zeit als stehendes Heer stets Wandlungsprozessen unterschiedlicher Intensität unterworfen, in deren Folge die Armee umgruppiert, neu ausgerichtet oder grundlegend reformiert wurde, um die bewaffnete Macht wieder in Einklang mit neu aufgekommenen politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen zu bringen.

  2. Brandenburg-Preußen war nun umgeben von übermächtigen Staaten wie der neuen Großmacht Schweden im Norden, die die Mark und das Herzogtum Preußen jederzeit bedrohen konnte, Polen im Osten, das Lehnsherr des Herzogtums Preußen war, und im Süd-Osten lag die Habsburgermonarchie. Somit waren die Schicksale der einzelnen Landesteile zunehmend aufs engste mit denen der anderen verknüpft, so ...

  3. Juni 1866 gegen Preußen begann der Deutsche Krieg. Bayern kämpfte im Zuge des Mainfeldzugs an der Seite Österreichs gegen Preußen und erlitt in den Gefechten bei Uettingen am 26. Juli eine schwere Niederlage. Die anschließenden Gebietsverluste blieben jedoch gering, Bayern trat im Berliner Friedensvertrag mit dem Königreich Preußen vom 22.

  4. Einträge in der Kategorie „Adliger (Königreich Preußen)“ Folgende 35 Einträge sind in dieser Kategorie, von 35 insgesamt.

  5. Die Begründung des Königreichs Württemberg 1797-1819. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016, ISBN 3-525-36087-8. Helmut Engisch: Das Königreich Württemberg. Theiss Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-8062-1554-5. Bernhard Mann: Kleine Geschichte des Königreichs Württemberg 1806–1918. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2006, ISBN 3-87181 ...

  6. Freistaat Preußen Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich: Entstanden aus: Königreich Preußen: Aufgegangen in: den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hannover (später Niedersachsen), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Württemberg-Hohenzollern (später Baden-Württemberg), Sachsen und Berlin.

  7. Das Königreich Böhmen war als Kronland eine Verwaltungseinheit des Gesamtstaates des Habsburgerreiches. Das Königreich Böhmen gliederte sich ab 1867 in 104 politische Bezirke und 229 Gerichtsbezirke. Zuvor war Böhmen seit dem 14. Jahrhundert in sieben bis 16 größere Kreise (tschechisch Kraj) unterteilt.