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  1. 1. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 6 Satz 11 Verordnung über die Hochschulzulassung an den staat-lichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV) vom 10. Februar 2020 (GVBl S. 87) i. d. j. g. F. führt die Hochschule ein Losverfahren durch, wenn das Verfahren des koordinierten Nachrückens (letzter Verfahrensabschnitt ...

  2. Team und Services der Studentenkanzlei. Wir begleiten Sie von Ihrem Studienbeginn bis zur Exmatrikulation. Bei uns bewerben Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge, immatrikulieren sich, melden sich zurück, beantragen ein Urlaubssemester oder einen Studiengang- bzw. Studienfachwechsel, informieren uns über Adressänderungen und ...

  3. Frühstudierende. Schülerinnen und Schüler, die gemäß Art. 77 Abs. 7 S. 1 BayHIG nach einvernehmlicher Einschätzung von Schule und Hochschule besondere Begabung aufweisen, werden als Frühstudierende immatrikuliert, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

  4. 15. Sept. 2010 · Im Losverfahren zum Studienplatz. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die von Bewerbern besonders nachgefragt sind, hat die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) am Mittwoch erstmals Restplätze über ein Losverfahren vergeben. Insgesamt 44 Bewerberinnen und Bewerber hatten sich für eine Losnummer registrieren lassen.

  5. Freie Plätze in höheren Fachsemestern werden im Losverfahren vergeben. Die An-erkennung von bereits erbrachten Leistungen wird erst geprüft, wenn die Bewer-bung um einen Studienplatz erfolgreich war. Anhand der Prüfungsordnung und des Modulkatalogs können Interessierte vorab

  6. Zulassung. Für die Zulassung zum Tiermedizin-Studium sind die Zuständigkeiten wie folgt: Ansprechpartner. Weitere Informationen. Zulassung zum 1. Fachsemester in der Abiturbesten- und zusätzlichen Eignungsquote 1. hochschulstart.de (ehemals "ZVS") 2. Direktbewerbungen an der Fakultät. sind nicht möglich!

  7. Losverfahren für das Wintersemester 2022/23 1. Stehen bei Beendigung der Nachrückverfahren gemäß § 3 Abs. 6 Verordnung über die Hochschulzu-lassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV) vom 10. Februar 2020 (GVBl S. 87) i. d. j. g. F. in einem zulassungsbeschränkten Studiengang noch freie