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  1. Ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Als Staatenbund wird der Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Staaten genannt. In einem solchen Bund behält jeder Staat seine eigene Souveränität. Jeder Staat hat also sein eigenes Staatsoberhaupt, seine eigene Regierung, seine eigene Verwaltung und Polizei. Er kann seine eigenen Gesetze machen ...

  2. dem üblichen Status eines souveränen Staates. Zum einen behielten sich die Westmäch-te bestimmte Regelungs- und Entscheidungskompetenzen vor, die sie aus der Über-nahme der Regierungszeit der Vier Mächte im Jahre 1945 herleiteten. Die Vorbehalte betrafen die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwort-

  3. Völkerrechtlich zeichnet sich ein Staat durch folgende Attribute aus: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Das Staatsgebiet ist der räumliche Bereich, über den der Souverän Gebiets- oder Territorialhoheit besitzt und allein rechtmäßig Staatsgew

  4. Deutschland ist ein souveräner Staat. Das bedeutet, dass er unabhängig von anderen Staaten ist und eigene Gesetze erlassen kann. Dadurch kann niemand außerhalb Deutschlands dem deutschen Staat vorschreiben, was er tun muss. Die Polizei oder das Ordnungsamt sorgen dafür, dass die Gesetze im Staat eingehalten werden.

  5. zweier souveräner Staaten ist notwendige, wenn auch nicht hinreichende Geltungsbedingung des Völkerrechts. „Völkerrecht gibt es nur, solange es wenigstens zwei universale und wirksame Gebietsentscheidungseinheiten gibt. Juristische Denknotwendigkeit besitzt der souveräne Staat, nicht aber das Völkerrecht. Die civitas maxima und der ...

  6. Gliedstaat. Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „ Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesländer, Kantone), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes ...

  7. Mitglieder der Vereinten Nationen mit eingeschränkter internationaler Anerkennung. Armenien. Armenien, von einem anderen UN-Staat nicht anerkannt ( Pakistan) [1] Korea Nord. Nordkorea, von einem anderen UN-Staat nicht anerkannt ( Südkorea) Korea Sud.