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  1. 2 Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. 3 Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.

  2. rp-darmstadt.hessen.de › gesellschaft-und-integration › migrationMigration | rp-darmstadt.hessen.de

    Das Regierungspräsidium Darmstadt befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. In diesem Rahmen obliegt ihm insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden. Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen, werden nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt.

  3. In Westdeutschland hatte im Jahr 2023 jede dritte Person einen Migrationshintergrund, in Ostdeutschland galt dies für jede neunte Person (32,9 bzw. 11,4 Prozent). Migration ist in Deutschland ein Massenphänomen: Mehr als jede vierte Person hatte im Jahr 2021 einen Migrationshintergrund – insgesamt 22,6 Millionen Personen.

  4. 27. Sept. 2023 · In Deutschland wird eine Wende in der Migrationspolitik diskutiert. Eine Studie hat jetzt untersucht, wie es mit der Integration und Teilhabe vor Ort läuft. Sie zeigt deutliche Unterschiede auf.

  5. Information und Service rund um Integration. Umfassende Informationen rund um das Thema Asyl, Migration und Integration bietet die Homepage des Bundesamtes unter: www.bamf.de. Weiterführende Fragen beantwortet das Service-Center wochentags von 9.00 bis 15.00 Uhr unter der Nummer +49 (0)911 943-0.

  6. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration startet ein Modellvorhaben für bessere Einbürgerungsberatung: Einbürgerungslots*innen informieren und unterstützen zukünftig Personen auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.

  7. Das Integrationsgesetz ist ein deutsches Artikelgesetz. Es wurde am 31. Juli 2016 erlassen und ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015. Das Gesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 6. August 2016 in Kraft. [1] Leitgedanke dieses Gesetzes ist der Grundsatz Fördern und Fordern.