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  4. Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist für alle Bundesstraßen im Kreisgebiet (ausgenommen für das Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe) und für Landesstraßen in den Gemeinden Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod zuständig. Für alle übrigen Landesstraßen sowie alle Kreisstraßen, Stadtstraßen und Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde ...

  5. Weitere Informationen. Im BürgerInfoService (BIS) wird ein breites Spektrum an Serviceleistungen angeboten, insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassungsbehörde, der Führerscheinstelle, des Gesundheitsamtes und der Unteren Jagdbehörde. Zudem werden Aufenthaltstitel (eAT & eRA - bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten) ausgegeben.

  6. Nur bei Umzug innerhalb des Hochtaunuskreis. Info: Eine Adressänderung ist zwingend notwendig und kann zudem auch von den Rathäusern des jeweiligen Wohnortes geändert werden. Folgende Unterlagen werden benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Hauptuntersuchung muss gültig sein)

  7. Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.

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