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  1. Vorträge im Biologischen Kolloquium, Informationsveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen. Weiterlesen... Bewerbung für den M.Sc. Biologie vom 1. März bis 15. Juli. Am 1. März öffnet das Bewerbungsportal für den Studiengang Master of Science Biologie in Freiburg. Die Fakultät freut sich auf Deine Bewerbung!

  2. Losverfahren muss schriftlich und für jeden gewünschten Studiengang einzeln gestellt werden. Anträge auf Teilnahme am Losverfahren, die außerhalb dieser Ausschlussfristen bei der Universität Freiburg eingehen, werden nicht berücksichtigt. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang des Antrages bei der Universität Freiburg.

  3. Ihre Immatrikulation können Sie schriftlich auf dem Postweg oder persönlich vor Ort im Service Center Studium beantragen/vornehmen. Die Zahlung des Semesterbeitrags ist per Überweisung oder per Kartenzahlung (Girocard) vor Ort möglich. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. LBBW/BW-Bank Stuttgart. IBAN DE71600501017438508768.

  4. Leitbild der Ausbildung an der Medizinischen Fakultät Freiburg „ist die/der wissenschaftlich und praktisch geschulte Ärztin/Arzt, die/der ihren/seinen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt, Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz trifft, selbstkritisch und gewissenhaft handelt und sich dem Patienten mit Empathie zuwendet. Die/Der nach diesen Grundsätzen ...

  5. Fachsemester — Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät. Startseite › Studieninteressierte › Bewerbung 1. Fachsemester. Bewerbung 1. Fachsemester. BewerberInnen aus Deutschland und EU.

  6. Die Online Studienwahl Assistenten (OSA) sind ein kostenloses Angebot der Zentralen Studienberatung der Universität Freiburg. Fachspezifische Beispielaufgaben, Videos und ein Erwartungsabgleich bieten Ihnen einen realitätsnahen Einblick in den Studien- und Lehralltag eines bestimmten Faches. Nach der Bearbeitung können Sie besser einschätzen, ob ein Studienfach wirklich zu Ihren ...

  7. 1. Juni 2022 · Die Uni­ver­si­tät Frei­burg hat die Leit­li­ni­en mit der Neu­fas­sung der „Ord­nung der Albert- Ludwigs-Universität zur Si­che­rung der Red­lich­keit in der Wis­sen­schaft“ recht­ver­bind­lich um­ge­setzt.