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  1. 58095 Hagen Tel: 02331 207-5846 Fax: 02331 207-2083 Integration@stadt-hagen.de Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung. Fachbereichsleiterin. Frau Natalia Keller Wohnraumsicherung, materielle Hilfen und Verwaltung. Abteilungsleiter. He ...

  2. Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Erdgeschoß und 1. Etage Böhmerstr. 1, 58095 Hagen Direkt-Kontakt. Telefax: 02331 207-2075 Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bushaltestelle: MARKT (Linien 510, 512, 516, 535, SB71)

  3. Die Ausländerbehörde Hagen ist zuständig für die Einwohner von Hagen und der dazugehörigen Ortschaften. Die Behörde ist die erste Adresse für Ausländer, die aus dem Ausland einreisen. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltstiteln nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes.

  4. Unter den Personen mit Migrationshintergrund sind die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung auffallend schlecht qualifiziert beziehungsweise in den Arbeitsmarkt integriert: Ohne die Personen, die 2020 noch in der Ausbildung oder noch nicht schulpflichtig waren, hatte jeder fünfte Ausländer mit eigener Migrationserfahrung keinen allgemeinen Schulabschluss und die Hälfte keinen ...

  5. 16. Jan. 2024 · Speziell in Hagen fällt auf, dass von 3822 Auszubildenden lediglich 9,9 Prozent (381) Ausländer sind. Während im Handwerk die Quote deutlich höher ausfällt, liegt sie bei Industrie und Handel bei nur 8,2 Prozent und im öffentlichen Dienst sogar bei äußerst dürftigen 3,7 Prozent. Dies spiegelt so gar nicht die Realitäten wider.

  6. 19. Nov. 2020 · Hagen 14,5 Prozent (über ein Drittel Türken) 15. Wuppertal 14,4 Prozent (nahezu ein Drittel Türken) 16. Gelsenkirchen 13,92 Prozent (nahezu zwei Drittel Türken) 17.

  7. Leistung nach AsylbLG. Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Die Leistungen dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts. Anspruchsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten ...