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  1. Resultat war, dass Artikel 48 Teil der im August 1919 in Kraft tretenden Weimarer Verfassung wurde. Ungeachtet enormer Probleme, nicht zuletzt des drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Deutschen Reichs in den Jahren 1922–1924, ging vom Artikel 48 zunächst keine wirkliche Gefahr für die Demokratie aus.

  2. Brüning war der letzte Kanzler der Weimarer Republik, der auf verfassungsgemäßer Grundlage regierte. Sein „System Brüning“ stützte sich auf sogenannte Notverordnungen des Reichspräsidenten, die die normale Gesetzgebung des Reichstags zunehmend ersetzten

  3. Notverordnung. Dies ging, weil die Weimarer Verfassung mit Artikel 48 eine Notverordnung vorsah. Dieser gab dem Reichspräsidenten das Recht, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen zu erlassen. Der Präsident besaß damit weit reichende Befugnisse. Fand ein Gesetz keine Mehrheit im ...

  4. So im Jahr 1923, als die Republik von vielen Seiten bedroht wird. Mit ihrer Hilfe kann er den Zusammenbruch verhindern. Sein Nachfolger Hindenburg (hier im Bild) verfolgt jedoch ein anderes Ziel. Durch das Zusammenspiel von Notverordnungen und sogenannten Präsidialkabinetten entmachtet er Schritt für Schritt das Parlament.

  5. Die Verfassung der Weimarer Republik. Die Nationalversammlung verabschiedete am 31. Juli 1919 mit großer Mehrheit die im Wesentlichen von dem liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß entworfene parlamentarischdemokratische Verfassung. Sie galt als eine der liberalsten Staatsordnungen Europas.

  6. Preller, Ludwig, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, Stuttgart 1949; unveränd. Nachdr. Kronberg-Düsseldorf 1978. Prinz, Michael, Vom neuen Mittelstand zum Volksgenossen. Die Entwicklung des sozialen Status der Angestellten von der Weimarer Republik bis zum Ende der NS­Zeit, München 1986. Ruck, Michael, Gewerkschaften, Staat, Unternehmer ...