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  1. Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen und besteht aus vier kreisfreien Städten und acht Landkreisen mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden. Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union , ausgedrückt in Kaufkraftstandards, erreichte der Regierungsbezirk Köln im Jahr 2015 einen Index von 131 (EU-28: 100).

  2. Landkreise - Kreisfreie Städte - Große Kreisstädte. Oberbayern ist mit ca. 17.500 km 2 der flächengrößte Regierungsbezirk der Bundesrepublik Deutschland. Er ist etwa halb so groß wie Belgien, fast so groß wie Slowenien und etwas größer als das österreichische Bundesland Tirol.

  3. 5 Kreise und 10 kreisfreie Städte gibt es im Regierungsbezirk. In den 12 Großstädten im Regierungsbezirk mit mehr als 100.000 Einwohnern leben rund zwei Drittel der Menschen. Obwohl seine Struktur eher städtisch geprägt ist, werden rund 52 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Ein Siebtel der Gesamtfläche ist bewaldet.

  4. Ein Dienst­unfall ist nach der Vor­schrift des § 36 Lan­des­be­am­ten­ver­sor­gungs­gesetz (LBeamtVG) ein auf äußerer Ein­wirkung be­ru­hendes, plötz­liches,örtlich und zeitlich be­stimmbares, einen Kör­per­schaden ver­ur­sa­chendes Er­eignis, das in Ausübung des Dienstes oder­infolge des Dienstes ein­ge­treten ist.

  5. 3. Feb. 2023 · Regierungsbezirke in NRW. In dem Land Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Regierungsbezirke. Dies sind in alphabetischer Reihenfolge: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Der größte Regierungsbezirk von NRW nach Einwohner ist Düsseldorf mit gut 5 Millionen Bewohner.

  6. Die Regierungsbezirke in Bayern sind geographisch deckungsgleich mit den Bezirken in Bayern, unterscheiden sich aber bezüglich ihrer Stellung im Staatsaufbau, Aufgaben und Organe/Leitung. Sie sind Teil der Staatsverwaltung und daher keine kommunale Gebietskörperschaft.

  7. Die politische Gliederung Deutschlands bezeichnet die organisatorische Aufteilung Deutschlands in verschiedene politische Einheiten. Sie ist in drei Hauptebenen gegliedert: die Bundesebene, die Landesebene und die Kommunalebene. Die Bundesebene besteht aus dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler, dem Bundesrat und dem Bundestag.