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  1. Untersuchungs­ausschüsse der 20. Wahlperiode. Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. (DBT/Marco Urban) Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Deutsche Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss ...

  2. Ausschuss. Der Bundestag setzt zur Beratung von Fachthemen und zur Vorbereitung der Beschlüsse im Plenum (> Beschlussempfehlungen) Ausschüsse ein, die nach der Stärke der Fraktionen im Bundestag besetzt werden (> Proporz ). Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien, das heißt für die Themen des ...

  3. Seine Fach- bzw. „ständigen“ Ausschüsse setzt der Bundestag – überwiegend autonom – für die Dauer einer Wahlperiode (WP) ein. Nur wenige (z. B. für Petitionen und Verteidigung) sind ihm verfassungsrechtlich vorgeschrieben (Art. 45 (n.F.), 45a, 45c GG), einige andere (z. B. Haushaltsausschuss) sind gesetzlich verankert.

  4. In der 20. Wahlperiode ist der größte Ausschuss der Ausschuss für Arbeit und Sozia-les mit 49 Mitgliedern, die kleinsten Ausschüsse haben 19 Mitglieder (s. Anhang), so u. a. der Ausschuss für Kultur und Medien. Die Sitze im Ausschuss werden entsprechend dem Kräfteverhältnis im Plenum ver-teilt. Proportional zu ihrer Stärke im Bundestag ...

  5. Deutscher Bundestag Drucksache 20/7394 20. Wahlperiode 21.06.2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3 – Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung A. Problem

  6. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch wenn meist nur vom Familienausschuss gesprochen wird, beschäftigt sich der Ausschuss doch mit vielen unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Seine Aktivitäten zielen darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie ...

  7. Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 32407 Fax: +49 (0)30 227 36724 E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de Anhörung zur Änderung des Cannabis­gesetzes