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  1. Durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 (BGBL. I, S. 2368 ff.) wurde die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.09.2015 (BGBL. I, S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21.11.2016 (BGBL. I, S. 2591) geändert worden ist, außer Kraft gesetzt und für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Vollstreckung von Geldforderungen ein verbindlich zu ...

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  3. 11. Mai 2021 · Dieser Beitrag wurde unter BetreuerAufwandspauschale, Das neue Betreuungsgesetz ab dem 1. März 2023 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink . Hier wurde der neue § 1878 BGB geschaffen. In Absatz 1 wurde der Begriff derAufwandsentschädigung durch den Begriff Aufwandspauschale ersetzt. Wichtig ist § 1878Absatz 2.

  4. 17. Jan. 2023 · Dafür erhältst Du eine Aufwandsentschädigung als Betreuer, die in § 1835 BGB geregelt ist. Du kannst wählen zwischen einer pauschalen Aufwandsentschädigung für Betreuer, die aktuell bei 323 Euro im Jahr liegt und zwischen einer individuellen Abrechnung Deiner Kosten.

  5. Die Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich (ehrenamtlich) geführt. können Ihnen jedoch Es Auslagen, die Ihnen durch die Wahrnehmung dieses Amtes entstehen, erstattet werden. 1. Pauschale Aufwandsentschädigung, § 1835a BGB . Die Aufwandsentschädigung gemäß § 1835a BGB beträgt zurzeit pauschal 400,00 € pro Jahr. Bei

  6. Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr. Wird die Betreu-ung durch mehrere Betreuer gemeinschaftlich geführt kann jeder Betreuer die Aufwandspauscha-le beantragen. Bei Geltendmachung dieses Betrages sind Belege dem Betreuungsgericht nicht vorzulegen. Die Aufwandspauschale wird jährlich rückwirkend ...

  7. 19. Sept. 2023 · Die Übungs­lei­ter­pau­schale beträgt jähr­lich 3.000 Euro. Dieser Steu­er­frei­be­trag kann nicht bloß für die klas­si­sche Tätig­keit als Übungs­leiter in Anspruch genommen werden, zum Bei­spiel im Sport­verein. Er gilt auch für Tätig­keiten als Aus­bilder, Erzieher, Betreuer oder bei ver­gleich­baren Tätig­keiten.