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  1. Gesundheitsreform – Zielsteuerung Gesundheit ÖSG 2017: Planung der Gesundheitsversorgung Oberstes Ziel der Gesundheitsreform ist, eine nachhaltig qualitätsgesicherte, effektive und effiziente Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung und die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems sicherzustellen.

  2. www.pflegeausbildung.net. Internetseite des Bundesfamilienministeriums mit Fachinformationen, Beratungsangeboten und weiteren Hintergründen zur Pflegeausbildung. Stand: 5. März 2024. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz. Das Gesetz vereint die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkrankenpflege und Altenpflege.

  3. 26. Mai 2023 · Aktualisiert am 26. Mai 2023, 12:01 Uhr. Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, pp. 5 Min. 63. Der Bundestag hat die umstrittene Pflegereform der Ampel-Koalition beschlossen. Die Gesetzespläne von ...

  4. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wird der Begriff "Kur" im Bereich der medizinischen Rehabilitation offiziell nicht mehr verwendet. Trotzdem spricht man umgangssprachlich immer noch von Kur, vor allem, wenn es um Vorsorgemaßnahmen geht. Auch viele Patienten, die eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, sagen heute noch, dass sie "in Kur ...

  5. www.bundesgesundheitsministerium.de › pflegeberufegesetzPflegeberufegesetz | BMG

    Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden absolvieren zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen.

  6. Nach dem Abschluss der Ausbildung arbeiten Pflegefachpersonen insbesondere in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegeeinrichtungen. Sie übernehmen fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene pflegerische Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz, die nur von ihnen zu erfüllen sind. Stand: 5.

  7. 26. Mai 2023 · Das hat der Bundestag heute mit dem Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz ( PUEG) beschlossen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das ermöglicht dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024.