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  1. Was steht im Ausbildungsvertrag und wie verkürze ich meine Ausbildung? Hier findest du alle wichtigen Informationen sowie wichtige Tipps.

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  1. 5. Mai 2020 · Auch gilt diese Erhöhung nur für die aktuelle Corona-Krise. Zu Beginn der Kurzarbeit bleibt es bei 60%, bzw. 67%. Erst ab dem vierten Monat Kurzarbeit erhöht sich der Satz auf 70%, bzw. 77%, ab dem siebten Monat dann auf 80%, bzw. 87%. Diese Erhöhung greift auch nur, wenn vom Sollentgelt mindestens 50% ausfallen.

  2. Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen dazu ihre Beschäftigten in die Kurzarbeit zu schicken. Aber was genau bedeutet das eigentlich? Wir erklären es euch...

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  3. 1. Mai 2020 · Kurzarbeit gibt es in verschiedenen Varianten. 50 Prozent Kurzarbeit zum Beispiel heißt, dass 50 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit entfallen. Für die ausfallende Arbeitszeit wird den Beschäftigten in Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Es ersetzt grundsätzlich rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt ...

  4. 20. Apr. 2022 · Weniger Arbeit, weniger Geld – das ist die grobe Zusammenfassung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KUG). Gibt es nicht mehr genug Arbeit im Betrieb, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: Er verringert die Arbeitszeit der Belegschaft oder sagt den Arbeitnehmern, dass sie gleich ganz zuhause bleiben können und baut Stellen ab. Die Kurzarbeit kann Jobs erhalten, bedeutet aber ein ...

  5. 19. Juli 2023 · Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung gezahlt. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums ...

  6. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrie-ben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige be-triebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirt-schaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

  7. Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für diese besteht allenfalls ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten. Weitere Informationen sind unter Kurzarbeitsentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.

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