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  1. Suchergebnisse:
  1. Eröffnung der Tagung der Kultusministerkonferenz. „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“. 28. Mai 2014. – Es gilt das gesprochene Wort. 2. „Das Anderssein der anderen als Bereicherung des eigenen Seins begreifen; sich verstehen, sich verständigen, miteinander vertraut werden, darin liegt die Zukunft der Menschheit.“.

  2. „vielfalt in der pflegeausbildung: welche perspektiven und gestaltungsmÖglichkeiten erÖffnen die neuen rahmenplÄne?“ curriculare arbeit der

  3. Der erste Ausländerbeauftrage, Heinz Kühn (SPD), ging 1979 im sogenannten „Kühn-Memorandum“ davon aus, dass „eine nicht mehr umkehrbare Entwicklung eingetreten ist und die Mehrzahl der Betroffenen nicht mehr einfach ‚Gastarbeiter‘, sondern ‚Einwanderer‘ sind, für die eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer aus den verschiedensten Gründen nicht wieder in Betracht kommt ...

  4. Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland : Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung. Kühn, Heinz, (1979) Ausländerintegration in deutschen Industriebetrieben

  5. 1. Jan. 2007 · Kühn möchte keine Regeln »festschreiben«, wie »Unterrichten funktioniert« (8), sondern versteht seine Einlassungen als »Hilfestellung, Anregung, Wegweiser – oder auch Widerpart« (7). Zugleich jedoch vertritt er bestimmte »Prinzipien« (7) und Überzeugungen bezüglich der »Idee und Art, Musiktheorie und Musik zu vermitteln« (8).

  6. Motte, Jan/Ohliger, Rainer (2009): Rückblick: 30 Jahre Kühn-Memorandum. In: Newsletter Migration und Bevölkerung, Nr. 7, 2009: 3–5 (hrsg. vom Netzwerk Migration in Europa e. V., Berlin) Google Scholar Niessen, Jan/Huddleston, Thomas/Citron, Laura (2007): Index Integration und Migration. Die rechtliche Situation von Migrantinnen und ...

  7. Das Kühn-Memorandum bezeichnet den ersten Bericht des 1978 gegründeten Amtes des Ausländerbeauftragten. Dessen erster Leiter war Heinz Kühn , der das Memorandum 1979 veröffentlichte. Der vollständige Titel des Kühnmemorandums lautet „Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“.