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  1. 5. Juli 2023 · In die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus erledigt er in eigener Zuständigkeit die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen ...

  2. Welche Aufgaben hat eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister einer Gemeinde? Wie wird man Bürgermeisterin oder Bürgermeister? Übungen starten! 30 Tage kostenlos testen. 30 Tage kostenlos testen. Über 1,6 Millionen Schüler*innen nutzen sofatutor ...

  3. Kommunalpolitik kurz erklärt. Was macht ein Kommunalpolitiker oder eine Kommunalpolitikerin? Und welche Aufgaben hat ein Gemeinderat? Dies und vieles mehr erklärt die HSS in informativen Videos. Erfahren Sie jetzt in "Kommunalpolitik kurz erklärt", was kommunale Selbstverwaltung ist und wie Sie aktiv in der Kommunalpolitik werden können.

  4. Grundlagen. Auf kommunaler Ebene – in den Kreisen, Gemeinden und Städten – müssen demnach die Bürgerinnen und Bürger eine Vertretung haben, die aus Wahlen hervorgegangen ist. Die Wahlrechtsgrundsätze, die für die Bundestags- und die Landtagswahlen gelten, sind auch auf kommunaler Ebene anzuwenden. Ausnahmsweise kommt im letzten Satz ...

  5. Als von den Bürgern direkt gewählter Vertreter hat der Bürgermeister zudem keinen allgemeinen Dienstvorgesetzten. Vgl. näher Müller in Smith/Bender, § 5 Anm. V. Bestimmte Aufgaben, die nach beamtenrechtlichen Regelungen dem Dienstvorgesetzten obliegen, sowie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten übernimmt die Aufsichtsbehörde (vgl. § 118 Abs. 7 LBG NRW).

  6. 15. März 2020 · Kommunalwahl 2020 in Bayern: Welche Aufgaben hat der Bürgermeister? Er ist Vorsitzender des Stadtrats beziehungsweise Gemeinderats. Er bereitet die Stadtrats-Beschlüsse vor. Er ist für die ...

  7. Landrat war ursprünglich die Bezeichnung für einen oder mehrere Vertretern der Landstände, vor allem der landständischen Ritterschaft.Die Zuständigkeit war unterschiedlich, in Lüneburg waren sie für die Steuererhebung auf den Rittergütern zuständig, in anderen Ländern des Heiligen Römischen Reiches war der Landrat der Beisitzer an einem Landgericht.