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  1. 13. Dez. 2021 · Gem. § 33 Abs. 1, 3 StudPrO 2020 verleiht die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen nach in Tübingen bestandener Erster juristischer Prüfung (in Altfällen: Erster juristischer Staatsprüfung, wenn nach dem 26.01.1976 bestanden) auf Antrag hin den Grad "Diplomjurist" bzw. "Diplomjuristin".

  2. 11. Jan. 2021 · Die erste juristische Prüfung ist bestanden, wenn in der staatlichen Pflicht­fach­prüfung und in der universitären SPB-Prüfung jeweils eine End­punkt­zahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht ist. Dabei wird die End­punkt­zahl der staatlichen Pflichtfachprüfung zu 70 vom Hundert, die End­punkt­zahl der universitären SPB-Prüfung zu 30 vom Hundert eingerechnet.

  3. 13. Sept. 2017 · Die Erste juristische Prüfung besteht aus der Universitären Schwerpunktprüfung und der Staatlichen Pflichtfachprüfung. Universitäre Schwerpunktprüfung (30% der Gesamtnote): Zur Ausfertigung des Schwerpunktzeugnisses (in der Regel im 6. Semester) muss das Modul BZQ II (Fachorientierte Fremdsprache) nachgewiesen werden.

  4. Verfahrensablauf. Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren"). Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ein Nutzerkonto der BayernID. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden ...

  5. Erste Prüfung – Allgemeine Informationen. Die erste Prüfung. Gesamtzeugnis. Schwerpunktbereichsprüfung. Staatliche Pflichtfachprüfung. Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst. Die erste Prüfung besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JAG NRW 2003/2021).

  6. Erste juristische Prüfung nach JAPrO. Die Erste juristische Prüfung nach der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) zusammen.

  7. Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Telefonische Sprechzeiten. montags bis freitags. 9.00 – 12.30 Uhr. 030 / 9013 3333. Erste juristische Prüfung.