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  1. Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängige(r) Verwandte(r) in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen.

  2. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands ...

  3. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands ...

  4. FAQ zur Karriere beim Auswärtigen Amt. Informationen zu einer Karriere als Diplomat oder Diplomatin im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, zu Möglichkeiten für ein Praktikum und ...

  5. Einreise nach Deutschland, Visa, Asylrecht, Lernen, Studieren und Arbeiten und Deutschland, Zuwanderungsrecht.

  6. Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR ...

  7. Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 1687, Wellington 6140, Neuseeland. Öffnungszeiten Die Botschaft ist telefonisch wie folgt erreichbar: Montags bis Donnerstags von 7:30 bis 16: ...