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  1. Politisches System Irlands. Die Republik Irland ist ein souveräner Staat mit einer repräsentativen Demokratie unter einem parlamentarischen System mit Präsident, Premierminister und Parlament. Die Hauptstadt ist Dublin und Irland ist Teil der Europäischen Union und der Eurozone. Die zwei größten Parteien sind Fianna Fáil und Fine Gael .

  2. Präsidentielles Regierungssystem. P. R. bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der sowohl der Regierungschef ( Präsident/Präsidentin) als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden (z. B. USA). Beide sind dem Volk gegenüber verantwortlich und daher auch (relativ) unabhängig voneinander.

  3. Parlamentarischi Republik. Dr Begriff parlamentarischi Republik bezieht sich vilmol uf die republikanischi Form vom parlamentarische Regierigssüsteem. Zum Däil wird si aber au zur allgemäine Klassifikazion von ere ( semibresidenzielle) Republik mit eme Parlamänt verwändet, wo Bedütig het. S schwizerische Parlamänt weelt dr Bundesroot (Im ...

  4. Weimarer Republik (1918 - 1933) Bild 1 von 3. Der SPD-Politiker und erste Reichspräsident (1919-1925) der Weimarer Republik, Friedrich Ebert. (undatierte Aufnahme). (dpa - Bildarchiv) Mit der Novemberrevolution 1918 wurde in Deutschland die konstitutionelle Monarchie durch die parlamentarische Demokratie abgelöst.

  5. de.wikipedia.org › wiki › AlbanienAlbanienWikipedia

    Albanien ist eine demokratisch verfasste parlamentarische Republik. Der Index für menschliche Entwicklung zählt Albanien zu den hoch entwickelten Staaten. [5] Seit dem Ende des Kommunismus wurden bedeutende Schritte zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage gemacht.

  6. Parlamentarische Monarchie  Commonwealth Realm  Konstitutionelle Monarchie  Absolute Monarchie  Subnationale Monarchie(n) vorhanden Eine konstitutionelle Monarchie ist im weiteren Sinne eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution, lat. constitutio) geregelt und beschränkt wird.

  7. Österreichisches Parlament. Art. 1 (demokratisches Prinzip) und 2. Hauptstück (Gesetzgebung des Bundes, Art. 24–59b) B-VG. In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (61 Mitglieder), die gemeinsam das Parlament bilden.