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  1. Unternehmen die nachhaltiger sind und Klimaschutzprojekte fördern, Verbessern das Image. KLIART – wirtschaftlicher Erfolg und Naturschutz im Einklang

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  1. Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Hier finden Sie unsere Veröffentlichungen zum Herunterladen und zum Teil auch zum Bestellen.

  2. New German Environment Agency location opened in Cottbus. The German Environment Agency (UBA) opened a new site in Cottbus on the 25th April 2024. Ten UBA employees will conduct research there on the decarbonisation of industry and transport. The newly founded department is there to exchange knowledge and network with local actors.

  3. Grundlagen des Klimawandels. Die drohende Klimaerwärmung birgt für Mensch und Umwelt große Risiken. Seit der Industrialisierung steigt allmählich die globale Mitteltemperatur der Luft in Bodennähe. Wissenschaftliche Forschungen belegen, dass für einen bedeutenden Teil dieses Anstiegs wir Menschen verantwortlich sind.

  4. Klimaschutz im Verkehr: zeitnahe Trendwende notwendig. Das Umweltbundesamt hat untersuchen lassen, wie Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr helfen, die Ziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen. Zwei Szenarien zeigen, dass der Verkehrssektor bis 2030 sein Emissionsbudget selbst mit ambitionierten Maßnahmen überschreitet.

  5. Daten zur Umwelt. In den Daten zur Umwelt finden Sie aktuelle Daten, Trends und Bewertungen zur Umweltsituation in Deutschland. Sie erhalten einen direkten Zugang zur Datensuche, zum thematischen Umweltatlas und zu weiteren datenbezogenen Angeboten des Umweltbundesamtes.

  6. Umweltbundesamt. Wörlitzer Platz 1. Postadresse: Postfach 14 06. 06844 Dessau-Roßlau. Deutschland. Telefon: +49 (0)340 2103-2531. E-Mail: immission@uba.de. Das Umweltbundesamt (UBA) ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde und forscht, berät und informiert zu zahlreichen Fragen des Umweltschutzes und zu Umwelt & Gesundheit.

  7. 6. Mai 2024 · Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.

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