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  1. Die Hamburger U-Bahn ist das Hoch- und Untergrundbahn-System der Freien und Hansestadt Hamburg sowie einiger angrenzender Gemeinden in Schleswig-Holstein . Das System wurde 1912 in Betrieb genommen und hat eine Streckenlänge von rund 106,4 km. Es ist damit das zweitälteste und zweitlängste U-Bahn-Netz Deutschlands nach der Berliner U-Bahn.

  2. Die Metropolregion Hamburg gehört zu den ersten sieben europäischen Metropolregionen in Deutschland, die auf Bundesebene aufgrund ihrer Vorgeschichte definiert wurden. Weitere Metropolregionen sind Berlin/Brandenburg, München, Nürnberg, das Rhein-Main-Gebiet, Rhein-Ruhr, Stuttgart und Mitteldeutschland.

  3. Hamburg wuchs so von 415 auf 745 Quadratkilometer Fläche und um fast eine halbe Million auf 1,68 Millionen Einwohner an. Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz wurde die Hamburgische Verfassung außer Kraft gesetzt und durch das „Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg“ ersetzt, die die Unabhängigkeit der Stadt den Reichsinteressen völlig unterordnete.

  4. Innerhalb Hamburgs ist er der einwohnerstärkste und der flächenmäßig drittgrößte Stadtteil. Zu Rahlstedt gehören die Ortsteile Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Meiendorf, Oldenfelde, Hohenhorst und Großlohe. Rahlstedt grenzt an die Stadtteile Volksdorf, Farmsen-Berne, Tonndorf und Jenfeld und an den Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein .

  5. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist gemäß Art. 33 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Kurz: HmbVerf.) die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg; er führt und beaufsichtigt gemäß Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 HmbVerf. als Verfassungsorgan die (Exekutiv-)Verwaltung. [1]

  6. Politik in Hamburg hat eine Besonderheit darin, dass es sich beim Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg sowohl um eine Gemeinde als auch um einen Gliedstaat handelt. Hamburger Politik dreht sich dementsprechend von Details der Kommunalpolitik bis hin zum bundespolitischen Einfluss des Landes durch den Bundesrat .

  7. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde Harburg-Wilhelmsburg mit Wirkung vom 1. April 1937 zunächst als Stadt dem Land Hamburg eingegliedert und 1938 auch formell eingemeindet. Von April 1943 bis März 1945 bestand am Blumensand auf der Hohen Schaar das Arbeitserziehungslager Langer Morgen .

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