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  1. Das Königreich Bayern hatte noch vor Preußen sein Gebiet 1806 in Kreise gegliedert. Die Bezeichnung „Kreis“ wurde in der NS-Zeit jedoch der preußischen Bezeichnung „Regierungsbezirk“ angeglichen und im Jahre 1939 wurden andererseits die „Bezirksämter“ reichseinheitlich in „Landkreise“ umbenannt, was die Bayerische Verfassung jedoch kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ignorierte.

  2. uneingeschränkt. Anzahl. 0,030 Mio. .bayern ist eine Neue Top-Level-Domain. Sie wird von der Bayern Connect GmbH verwaltet . Im Jahr 2012 bewarb sich Bayern im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für neue generische Top Level Domains (gTLD) um die eigene Top-Level-Domain .bayern. [1] Am 29. September 2014 erhielt die Bayern Connect GmbH die gTLD ...

  3. Website. www.bayern.de. Der Bayerische Ministerpräsident ist gemäß dem vierten Abschnitt des ersten Hauptteils der Verfassung des Freistaates Bayern der Vorsitzende der Bayerischen Staatsregierung . Ministerpräsident des Freistaates Bayern ist seit dem 16. März 2018 Markus Söder ( CSU ).

  4. Bezirk (Bayern) Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Der Begriff wird in Artikel 1 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern wie folgt definiert:

  5. Website. www.bayern.de. Bayerische Staatskanzlei, München. Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die oberste Exekutivbehörde des Freistaates Bayern. Sie besteht aus dem Bayerischen Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären. Die aktuelle Regierung ist das Kabinett Söder III .

  6. Die Verfassung des Freistaates Bayern ( kurz: BV, BayVerf oder Verf BY) ist die Landesverfassung des Freistaates Bayern. Sie trat am 8. Dezember 1946 in Kraft und gab dem Freistaat Bayern nach der Gleichschaltung im Nationalsozialismus und der Zeit der US-amerikanischen Militärregierung eine neue Grundlage seiner staatlichen Existenz.

  7. Königreich Bayern. Heil unserm König, Heil! Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa. Es bezeichnete den bayerischen Staat zur Zeit der Herrschaft der bayerischen Könige zwischen 1806 und 1918. Das Königreich hatte seinen Ursprung im bayerisch - französischen Vertrag von Brünn vom 10. bis 12.

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