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  1. Dezernat 47.6 - Zuständigkeiten Personalangelegenheiten an Gesamt- und Sekundarschulen, Primusschule Telefonische Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Freitag keine Sprechzeit Fax zentral 0211 475-5995 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 47.6 Besuchsanschrift: Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Postanschrift:

  2. Kernaufgabe der Abteilung 4 „Schule“ ist die Schulaufsicht über insgesamt 1373 öffentliche Schulsysteme (764 Grundschulen, 52 Hauptschulen, 102 Förderschulen, 6 Schulen für Kranke, 96 Realschulen, 1 PRIMUS-Schule, 15 Sekundarschulen, 106 Gesamtschulen, 149 Gymnasien, 12 Weiterbildungskollegs, 73 Berufskollegs) sowie 9 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).

  3. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nach der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz (ZustVO) für die Überwachung nach medizinprodukterechtlichen Vorschriften und des Verkehrs mit Arzneimitteln im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.

  4. Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten. Tel.: 0211 475-5580 und -5007 (nicht während der Schulferien) Fax: 0211 475-5987. Bezirksregierung Düsseldorf. Dezernat 45. Am Bonneshof 35. 40474 Düsseldorf.

  5. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist gemäß der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung zuständig. Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe ...

  6. Das Dezernat 43 nimmt die schulfachliche Aufsicht über 150 Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf wahr. Zu den Aufgaben des Dezernats zählt auch die Zuständigkeit für die gymnasiale Oberstufe an den Gesamtschulen. Das Teildezernat „Zweiter Bildungsweg“ ist zuständig für Abendrealschulen, Abendgymnasien und Weiterbildungskollegs.

  7. Die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene und den unteren Landesbehörden sowie den Kommunen.