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  1. Universität Profil Profillinien Tätigkeitsbericht des Präsidiums Nachhaltigkeit ... Leben in Osnabrück Freizeittipps Wohnen Lebenshaltungskosten Hochschulsport Studierendenschaft Hochschulgruppen und studentische Initiativen Studentenwerk ...

  2. Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 Prozent nach der Wartezeit. Liste zulassungsbeschränkter Studiengäng e. Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( PDF, 295 kB)

  3. Hinweise zur Vergabe von Abschlussarbeiten. Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) werden zentral über ein OPIuM-Vergabeverfahren zugeteilt: Aktuelle Informationen zu geplanten/ laufenden Vergabeverfahren finden Sie unter Aktuelle Meldungen. Am Vergabeverfahren für eine Abschlussarbeit nehmen teil:

  4. I. Allgemeines. Der Schwerpunktbereich 5 bündelt die Lehrveranstaltungen, die sich mit den Themen Staat, Wirtschaft und Europa beschäftigen. Dabei geht es um Demokratie und Menschenrechte, um Umwelt- und Klimaschutz, um Wirtschaftsregulierung und Digitalisierung sowie um die europäischen und internationalen Dimensionen dieser Themen.

  5. Hinweise zur Vergabe von Abschlussarbeiten. Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) werden zentral über ein OPIuM-Vergabeverfahren zugeteilt: Aktuelle Informationen zu geplanten/ laufenden Vergabeverfahren finden Sie unter Aktuelle Meldungen. Am Vergabeverfahren für eine Abschlussarbeit nehmen teil:

  6. Nachrückverfahren bei der Vergabe von Abschlussarbeiten. Nach Ende der Bewerbungsfrist für eine Abschlussarbeit werden die Plätze vergeben. Zu spät eingegangene Bewerbungen können dabei nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an das Prüfungsamt ...

  7. 1) Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 der Zulassungsordnung erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht, digital eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.