Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und nehmen neben Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Beliehenen öffentliche Verwaltungsaufgaben wahr. Für bestimmte Personen kann die Mitgliedschaft in bestimmten öffentlich-rechtlichen Körperschaften gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise für Angehörige der sogenannten ...

  2. Körperschaften des öffentlichen Rechts werden danach unterschieden, ob sie ohne Unterschied für alle Personen ihres jeweiligen Gebiets zuständig sind (Gebietskörperschaften) oder nur für Personen ihres Gebiets, die nach persönlichen Umständen auch Mitglieder der Körperschaft sind (Personalkörperschaften).

  3. Staatskirchenrecht (Deutschland) Das Staatskirchenrecht ist ein Teilgebiet des deutschen öffentlichen Rechts. Es umfasst die vom Staat gesetzten Rechtsnormen, die sich auf die Rechtsstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. Mit einer Staatskirche hat der Begriff nichts zu tun.

  4. Folgende 93 Einträge sind in dieser Kategorie, von 93 insgesamt. Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) Liste der Körperschaften des öffentlichen Rechts im Deutschen Reich (1933–1945)

  5. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ( AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal ( Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen ...

  6. Sparkassen- und Giroverbände sind auf Landesebene überwiegend in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Wegen der Rechtsform der Körperschaft werden die Sparkassen, Landesbausparkassen und Landesbanken als Pflichtmitglieder geführt.

  7. Die Bundeszahnärztekammer ist – im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern – keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein .