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  1. Regierungspräsidium. Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen sind in Deutschland staatliche Mittelbehörden, die für das Gebiet eines Regierungsbezirks als Schaltstelle zwischen der jeweiligen Landesregierung einerseits und den Kommunen ( Landratsämtern, Städten und Gemeinden) andererseits fungieren.

  2. Verwaltungsgliederung Deutschlands in Länder, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte. Unter Vorbehalt der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Eigentümlichkeiten der Verwaltungsgliederung innerhalb der Länder kann schematisch wie folgt unterschieden werden: 1. Bund; 2. Land; 3. Staatliche Mittelinstanz: Regierungsbezirk (BW ...

  3. Die grundsätzliche Organisation der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung ist im Landesorganisationsgesetz geregelt. Auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz ist das Land in die fünf Regierungsbezirke gegliedert, die von jeweils einer Bezirksregierung verwaltet werden. Jeder Bezirksregierung steht ein Regierungspräsident vor:

  4. Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Regierungsbezirke stehen als Mittelbehörden zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern. Vier Regierungsbezirke. Aufgaben der Regierungspräsidien.

  5. A Regierungsbezirk ( German pronunciation: [ʁeˈɡiːʁʊŋsbəˌtsɪʁk] ⓘ) means "governmental district" and is a type of administrative division in Germany. Currently, four of sixteen Bundesländer ( states of Germany) are split into Regierungsbezirke. Beneath these are rural and urban districts. Regierungsbezirke ( pronounced ...

  6. Regierung. Die Regierung ist eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien, genannt Kabinett. Sie kann aber auch aus gleichberechtigten Mitgliedern bestehen ...