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  1. Gesetzestext. 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalender-tag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Mo-nat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen ...

  2. Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) § 41. Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen. (1) Der Versicherungsträger erstattet den Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und den ...

  3. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) Leistungen. Renten. Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten. Renten wegen Alters. § 35 S. 2 (Regelaltersrente) (zu 41 S. 2) Sonderregelungen. Ergänzungen für Sonderfälle. Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten.

  4. § 41a Vorläufige Entscheidung (1) 1Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn 1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender

  5. § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum (1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  6. 1. Jan. 2005 · Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

  7. Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 6 gelten entsprechend. § 41a SGB II Vorläufige Entscheidung (1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn 1. zur Feststellung der Voraussetzungen.