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  1. Kann dich ein Ausbildungsbetrieb in Kurzarbeit schicken? Alles zu Auszubildende in Kurzarbeit. Wann, Verdienst & Arbeitszeit

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  1. Ihre Beschäftigten erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts. Haben sie mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, nutzen Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

  2. 19. Juli 2023 · Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Eine abweichende Berechnung ergibt sich für ...

  3. Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung der Bun-desagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Ar-beitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehen-dem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Daneben muss zu erwarten sein, dass dadurch die Ar-beitsplätze erhalten werden und ...

  4. Ihre Beschäftigten erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts. Haben sie mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, nutzen Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

  5. Monatlich Kurzarbeitergeld beantragen. Sie beantragen bei Ihrer Agentur für Arbeit die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für den jeweiligen Monat. Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats erfolgen. Zuständig ist dabei die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.

  6. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrie-ben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige be-triebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirt-schaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

  7. Kurzarbeit: Erklärungen, Anmeldung, Entschädigung. Befindet sich Ihre Firma vorübergehend in einer schwierigen Situation, können Sie die Arbeit im Betrieb reduzieren oder ganz einstellen, ohne Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Alle Themen.