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  1. Suchergebnisse:
  1. Hundesteuer / Stadt Petershagen. Rathaus / Bürgerservice / Dienstleistungen A-Z.

  2. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 ...

  3. Hauptmenu. Navigation. Europawahl; Leben in Petershagen. Die Stadt. Geschichte

  4. Serviceportal Stadt Petershagen. Zum Header; Zum Hauptinhalt ; Zum Footer; Startseite ... Grundsteuer; Hunde steuerlich an-, ab- oder ummelden; Vergnügungssteuer; weitere Dienste Zum Inhalt der Kachel "Steuern & Finanzen" Ver- & Entsorgung. Ver- & Ents ...

  5. Formulare. Die Stadt Petershagen stellt Ihnen Formulare im pdf-Format sowie im Word-Format zur Verfügung, die Sie zu Hause ausdrucken bzw. ausfüllen können. Bitte senden Sie diese Formulare unterschrieben an uns zurück ( als E-Mail-Anhang bitte nur im PDF-Format ), sofern nicht persönliches Erscheinen erforderlich ist.

  6. www.petershagen.de › Leben-in-Petershagen › Bauen-und-WohnenGrundsteuer / Stadt Petershagen

    Grundsteuer. Text überspringen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterliegen der Grundsteuer A, die zu den sogenannten Realsteuern zählt. Vom Finanzamt wird ein Grundsteuermessbetrag für das Grundstück festgesetzt, der dann mit einem v ...

  7. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird flächendeckend in Deutschland von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. In Großstädten oder Ballungsgebieten besteht daran natürlich ein stärkeres Interesse als in ländlichen Regionen, da die Belästigung durch Hunde in ...