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  1. Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftigte an vier Standorten.

  2. Bundesamt für Justiz BJ. Bundesverwaltung. Bundesverwaltung admin.ch. BK: Schweizerische Bundeskanzlei; EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten; EDI: Eidgenössisches Department des Innern; EJPD: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartment; VBS: Eidgenössisches Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz ...

  3. www.bundesjustizamt.de › DE › DasBfJBfJ - Organisation

    Organisationsplan des Bundesamts für Justiz PDF, 724KB, Datei ist nicht barrierefrei. Aktenplan des Bundesamts für Justiz PDF, 297KB, Datei ist barrierefrei. Abteilung I: Verwaltung. Abteilung II: Internationales Zivilrecht. Abteilung III: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Härteleistungen; Forschung. Abteilung IV: Zentrale Register.

  4. Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

  5. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Zentrale Register

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist als zentraler Dienstleister der Justiz u. a. für die Durchführung von Ordnungsgeld- und Bußgeldverfahren zuständig.Dazu gehören beispielsweise Ordnungsgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen oder Bußgeldverfahren wegen inhaltlicher Mängel bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen durch Kapitalgesellschaften.

  6. Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Sie benötigen eine Auskunft aus dem GZR? Nachfolgend finden Sie Informationen für natürliche Personen (Privatpersonen) und für juristische Personen (Gesellschaften) sowie Personenvereinigungen sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland.

  7. Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister.. In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf ...