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  1. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

  3. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Eingangsformel, Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.

  4. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung Deutschlands. Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und genehmigte es.

  5. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.

  6. Das Grundgesetz garantiert seit 75 Jahren jedem Einzelnen Freiheit, Demokratie und Schutz vor staatlicher Willkür. In unserem Land gab es noch nie so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.

  7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vom 23.05.1949 ( BGBl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2022 ( BGBl. I S. 2478) m.W.v. 24.12.2022.

  8. Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt. Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. Wie kam es, dass die Verfassung…. Hans Vorländer.

  9. Der Adel als Stand ist aufgehoben. § 137 (3): Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Ausführliche Darstellung des Grundgesetzes auf Grundlage der Kapitel der Verfassung.

  10. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

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