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  1. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis können Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr auf verschiedenen Wegen beantragen: Persönlich oder - mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift – schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro).

  2. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  3. Führungszeugnis wissen. Was ist ein Führungszeugnis? Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz . ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Als . Privatführungszeugnis

  4. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  5. Führungszeugnis der Belegart "O" (Aktenzeichen 32-14, Verwendungszweck: X03-Namensänderung, Empfänger: Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, Namensänderungsbehörde (32-14), Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück). Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz beantragen, oder Sie stellen den Antrag ...

  6. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  7. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.