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  1. Auf dieser Internetseite werden Ihnen zukünftig DDR-Gesetze zur Einsicht zum Abruf sowie auch zur Recherche zur Verfügung gestellt. In einem ersten Schritt sollen hier die in der DDR im Zeitraum 7.10.1949 bis zum 2.10.1990 erlassenen und im Gesetzblatt der DDR Teil I, Teil II und Teil III veröffentlichten Rechtsvorschriften bereitgestellt werden.

  2. Das Strafgesetzbuch der DDR wurde am 12. Januar 1968 erlassen und trat am 1. Juli 1968 in Kraft [1] . Das Strafgesetzbuch wurde mehrfach, zuletzt in den Jahren 1977, 1979, 1982, 1985, 1987, 1988 und 1990 geändert. Es sah bei schwersten Vergehen auch die Todesstrafe vor, was erst durch Gesetz vom 18.

  3. www.bundesarchiv.de › findbuecher › sapmoMidosaXML - Bundesarchiv

    Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. 1949 - 1990. bearbeitet von Carmen Adam, Petra Biering, Gudrun Lucks. Berlin, November 2010.

  4. 31. Aug. 1990 · Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik-StGB-vom 12. Januar 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Anpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (GBl.

  5. Gesetzgebungsverfahren (DDR) In der DDR war nach der Auflösung der Länderkammer der DDR die Volkskammer das einzige gesetzgebende Organ. Bis 1958 hatte neben der Volkskammer auch die Länderkammer am Gesetzgebungsverfahren teilgenommen. Die Volkskammer hatte auch das Recht, die Durchführung von Volksabstimmungen zu beschließen.

  6. Alle Gesetze zur Entwicklung, dem Bestehen und dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von 1949 bis 1990 sowie der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands von 1945 bis 1949. Alle Gesetzblätter (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik, die vom 8.10.1949 bis zum 2.10.1990 in der DDR veröffentlicht wurden. Des weiteren alle durch den Alliierten Kontrollrat in Deutschland ...

  7. September 1950 trat das Gesetz zum Mutter- und Kinderschutz und der Rechte der Frau in Kraft. Es löste alle bisher geltenden Länderregelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab und führte mit Paragraf 11 für die gesamte DDR eine einheitliche Rechtslage ein. Diffus blieben jedoch die Bestimmungen bei Zuwiderhandlung.