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  1. Das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der geplanten Bundesförderung Industrie und Klimaschutz 2024 abgelöst. Über die neue Förderrichtlinie und Antragstellung informieren wir Sie zeitnah.

    • Förderung

      Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“...

  2. KEI Studienveröffentlichung „Flexibilisierung elektrifizierter Industrieprozesse" 18.09.2024 11:00 - 16:00 Uhr

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  3. Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wurden von 2021 bis Ende 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie gefördert, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren.

  4. Mit der Durchführung des Programms ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beauftragt. Für Förderinteressierte ist das KEI der direkte Ansprechpartner.

  5. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums betreute das KEI bis Ende 2023 das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ und unterstützte so die deutsche Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045.

  6. Das Programm fördert Projekte, die einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität leisten – verbunden mit einer klaren Perspektive zum mittel- bis langfristigen vollständigen Ersatz fossiler Energieträger und Rohstoffe.

  7. Ansprechpartner für das Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Weitere Informationen unter: https://www.bmu.de/FG31, http://www.foerderprogramm-dekarbonisierung.de