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  1. Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'stände' Auf Duden online nachschlagen ️ Wörterbuch der deutschen Sprache.

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    • Ständchen

      Ständchen - stände Rechtschreibung, Bedeutung, Definition,...

    • Früher: Ständegesellschaft
    • Eine Ordnung Der Gesellschaft Aus Dem Mittelalter
    • Das Ende Der Ständegesellschaft

    Das Wort „Stand“ bezog sich in früheren Jahrhunderten darauf, welchen Wert eine Person oder eine Personengruppe in der Gesellschaft hatte. Man sprach von einer Ständegesellschaft: Die Gesellschaft oder das Staatswesen waren ständisch organisiert. Jeder Stand hatte bestimmte Aufgaben, die mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden waren.

    Die Ständeordnung stammte aus dem Mittelalter. Den ersten Stand bildeten die Kleriker oder die Geistlichen, also Bischöfe, Äbte, Priester und Mönche. Der zweite Stand bestand aus Adligen, also beispielsweise Herzögen, Grafen, Baronen und Rittern. Zum dritten Stand gehörten in den Städten die wohlhabenden Bürger. Auf dem Land bildeten die freien Bau...

    Mit der Industrialisierung entstand eine neue wichtige Gruppe in der Gesellschaft: die Industriearbeiterschaft. Für sie kam die Bezeichnung „vierter Stand“ auf. Zugleich verloren aber in der Industriegesellschaft die Stände immer mehr an Bedeutung. Die letzten Vorrechte der oberen Stände wurden in Deutschland 1918 nach dem Ende des Ersten Weltkrieg...

  2. In der Ständeordnung im Mittelalter konntest du jedem Menschen einen festen Platz (Stand) in der Gesellschaft zuweisen. Dieser Stand zeigte dir, welche soziale Stellung jemand hatte. Der König stand an der Spitze der Ständegesellschaft. Unter ihm befanden sich die drei Stände: Klerus: Papst, Äbte, Bischöfe, Mönche; Adel: Herzöge, Grafen ...

  3. Ein Stand (von lateinisch statūs, siehe dazu auch Status) war in den hierarchischen Gesellschaften des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa eine abgeschlossene gesellschaftliche Großgruppe, die durch rechtliche Bestimmungen, seien es Privilegien, oder Diskriminierungen, klar definiert war.

  4. Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften eine hierarchisch geordnete Gesellschaft mit voneinander abgegrenzten sozialen Gruppierungen – den Ständen oder Geburtsständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung, Beruf, Besitz oder Bildung und ...

  5. Die Gesellschaft im Mittelalter war aufgeteilt in drei Stände, den Klerus, den Adel und die arbeitenden Menschen. Die Ständeordnung wurde als von Gott gegeben gesehen und ein wechsel von einem Stand in den anderen war nicht möglich.

  6. Stände. S. sind soziale Großgruppen, wie sie etwa für geschlossene, streng hierarchisch gegliederte (mittelalterliche oder feudalistische) Gesellschaft en kennzeichnend sind.