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  1. Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. vom 5. Mai 1816. (ursprüngliche Fassung) Änderungen vom 17. und 18. November 1848 und vom 6. April 1852 bekannt.

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    • Einzelnachweise

    Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zerfiel in drei große Gebietsteile, die die damaligen Kreise bildeten, sowie einige Exklaven. Angrenzende Staaten waren Preußen, Sachsen, Bayern, Hessen-Kassel (bis 1866, danach preußische Provinz Hessen-Nassau) und alle thüringischen Staaten (drei sächsische Herzogtümer sowie beide Reuß und beide Schwarzbu...

    Dem seit 1572 bestehenden Herzogtum Sachsen-Weimar fiel 1741 das Herzogtum Sachsen-Eisenach zu, da die Linie mit dem Tod Herzog Wilhelm Heinrichs erlosch.Erster Herzog des vereinten Landes Sachsen-Weimar-Eisenach war Ernst August I., der Bauherr des Schlosses Belvedere bei Weimar. Sein Sohn Ernst August Konstantin regierte nur drei Jahre und starb ...

    Im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach war wie in allen thüringischen Staaten das evangelisch-lutherischeBekenntnis vorherrschend. Im Einzelnen waren von 339 217 Einwohnern (1895): 1. Evangelisch: 325 315 (95,9 %) 2. Katholisch: 12 112 (3,6 %) 3. Jüdisch: 1 290 (0,4 %) 4. Sonstige/Konfessionslos: 500 (0,1 %) Im Kreis Eisenach waren die Religionen...

    Verfassung

    Nach Karl Heinrich Pölitz hatte das Herzogtum Sachsen-Weimar bis zur Auflösung des Alten Reiches (1806) eine ständische Verfassung, die aus dem ausgehenden Mittelalter stammte.Ab 1809 wurden dem Land nacheinander folgende Verfassungen gegeben: 1. Constitution der vereinigten Landschaft der herzoglich Weimar- und Eisenachischen Lande, mit Einschluß der Jenaischen Landesportion, jedoch mit Ausschluß des Amtes Ilmenau.Vom 20. September 1809 1. Grundgesetz über die landständische Verfassung des G...

    Wahlrecht

    Nach dem Landtagswahlgesetz von 1852 bestand der Landtagaus 31 Abgeordneten, von denen allerdings nur 21 aus allgemeinen Wahlen hervorgingen. Ein Abgeordneter wurde von der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft, vier Abgeordnete von den Großgrundbesitzern und fünf Abgeordnete von denjenigen „Staatsunterthanen, welche aus anderen Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von wenigstens eintausend Thaler beziehen“, gewählt. Deren Wahlmänner wurden im Volksmund „Tausendtalermänner...

    Wappen

    Blasonierung: Das Wappen bestand aus einem quadrierten Hauptschild, wobei die unteren Felder jeweils einmal gespalten waren, mit Mittelschild auf dem Kreuzungspunkt des ersten, zweiten, vierten und fünften Feldes. In den Feldern: 1. Herzschild: Neunmal von Schwarz und Gold geteilt. (Stammwappen der Wettiner, Ernestinische Linieund Kleines Staatswappen von Sachsen-Weimar-Eisenach) 2. Feld 1: In Blau ein siebenmal von Silber und Rot geteilter linksgewendeter Löwe mit goldener Krone. (Landgrafsc...

    Herzöge und Großherzöge

    1. Ernst August I., Sohn Johann Ernsts III. von Sachsen-Weimar, Herzog 1741–1748 2. Ernst August II., Sohn Ernst Augusts I., Herzog 1748–1758 2.1. Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg, Regent 1748–1755 (für Eisenach) 2.2. Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld, Regent 1750–1755 (für Weimar) 3. Karl August, Sohn Ernst Augusts II., Herzog 1758–1815, Großherzog 1815–1828 3.1. Anna Amalia, Gemahlin Ernst Augusts II., Regentin 1758–1775 4. Carl Friedrich, Sohn Karl Augusts, Großherzog 1828...

    Weitere Persönlichkeiten

    1. Achatius Schmid(1725–1784), Kanzler seit 1776 2. Christian Gottlob von Voigt(1743–1819), ab 1794 Geheimer Rat, ab 1809 Staatsminister und ab 1815 Präsident des Staatsministeriums 3. August Friedrich Karl von Ziegesar(1746–1813), Generallandschaftsdirektor 4. Johann Wolfgang von Goethe(1749–1832), Geheimer Rat, Leiter der Finanz- und Wegebaukommission 1776–1786, Leiter der Kriegskammer 1782–1786, Verantwortlicher für Wissenschaft und Kultur seit 1788 5. Friedrich Ferdinand Constantin von Sa...

    Landwirtschaft

    Im Jahr 1895 waren 37,9 % der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft tätig, 38,9 % arbeiteten in der Industrie und 16,4 % waren Dienstleister. Die Landwirtschaft war bis etwa 1900 der wichtigste Erwerbszweig im Großherzogtum. Insgesamt wurden 56 % der Staatsfläche landwirtschaftlich genutzt, darunter vor allem die Kreise Weimar und Neustadt sowie die Enklaven Allstedt und Oldisleben in der Goldenen Aue. 1895 wurden geerntet: Obst wurde vor allem im Saaletal in der Gegend um Jena und...

    Industrien

    Die Industrien im Großherzogtum waren recht vielseitig entwickelt. So gab es in Bürgel und Ilmenau bedeutende Porzellanindustrie (insgesamt gab es landesweit 39 Fabriken). Glasindustrie gab es in Ilmenau und Jena (Schott). Die Glasherstellung war besonders auf technisches Glas (Messgeräte wie Thermometer aus Ilmenau) und optische Erzeugnisse aus Jena spezialisiert. 1846 gründete Carl Zeiss in Jena ein feinmechanisch-optisches Unternehmen, das sich sehr schnell zum Marktführer in Deutschland u...

    Bergbau

    Als Bergbauzentren im Thüringer Wald sind Ilmenau und Ruhla zu nennen. Um 1900 begann der Aufbau der Kaliindustrie im Werratal um Vacha und Berka/Werra. Zuvor bestanden bereits Salinen in Creuzburg und Bad Sulza.

    Detlef Ignasiak (Hrsg.): Regenten-Tafeln Thüringischer Fürstenhäuser. Mit einer Einführung in die Geschichte der Dynastien in Thüringen. Quartus, Jena 1996, ISBN 3-931505-20-0.
    Sven M. Klein: Das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach. Börde-Verlag, Werl 2008, ISBN 978-3-9811993-3-8.
    Harald Mittelsdorf: Konstitutioneller Parlamentarismus in Sachsen-Weimar-Eisenach (1. Hälfte des 19. Jahrhunderts) (= Schriften zum Parlamentarismus in Thüringen, Heft 2). Thüringer Landtag, Wartbu...
    Marcus Ventzke: Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775–1783. Ein Modellfall aufgeklärter Herrschaft? Böhlau, Köln/Wien 2004, ISBN 3-412-08603-7.
    Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 454
    Reinhard Jonscher, Willy Schilling: Kleine Thüringische Geschichte, Jenzig-Verlag Köhler, Jena 1995, ISBN 3-910141-17-X, Seite 196
    www.gemeindeverzeichnis.de: Sachsen-Weimar-Eisenach
  2. Verfassungen des Großherzogtums Sachsen (-Weimar-Eisenach) (bis 1918/20)

  3. Großherzogtum Sachsen (Sachsen-Weimar-Eisenach) Landständische Verfassung vom 15. Mai 1816. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Zweiter Abschnitt. Rechte der Landstände. Dritter Abschnitt. Anzahl und Wahl der Volksvertreter aus den drei Landständen.

  4. Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, auch Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, war ein deutscher Fürst, ab 1758 Herzog und ab 1815 Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, stand jedoch bis 1775 unter Vormundschaft seiner Mutter Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel. Er entstammte dem Haus Wettin.

  5. Die Verfassung des Großherzogthums Sachsen : Festgabe zur Feier ihres 50jährigen Bestehens. Umschlagtitel: Weimarisches Verfassungs-Büchlein. Alle ausklappen.

  6. Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar vom 5. Mai 1816. weitere Rechtsnormen[Bearbeiten] Verordnung, betreffend die Uebertragung sachsen-weimarischer und sachsen-meiningenscher Rechtssachen auf das Reichsgericht (1879) Gesetzblätter#Sachsen-Weimar-Eisenach. Staatshandbücher[Bearbeiten]