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  1. Dieser Paragraph regelt die Wirksamkeit von einseitigen Rechtsgeschäften des Betreuers, die ohne oder mit Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgenommen werden. Er enthält auch die Voraussetzungen und Folgen einer nachträglichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

  2. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar. Vorherige Gesetzesfassungen. Änderungsübersicht. Bürgerliches Gesetzbuch § 1858 - (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt,...

  3. 6. Mai 2024 · § 1858 Einseitiges Rechtsgeschäft. § 1858 hat 1 frühere Fassung und wird in 13 Vorschriften zitiert. (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  4. Dieser Paragraph regelt die Wirksamkeit von einseitigen Rechtsgeschäften des Betreuers, die ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgenommen werden. Er enthält auch die Voraussetzungen und Folgen einer nachträglichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

  5. 25. März 2024 · § 1858 BGB - Einseitiges Rechtsgeschäft. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 3 (Vormundschaft, Pflegschaft für...

  6. § 1858 Einseitiges Rechtsgeschäft - beck-online. (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  7. 7. Nov. 2022 · § 1858 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Einseitiges Rechtsgeschäft (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.