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  1. Die Bayerische Staatskanzlei ist eine oberste Landesbehörde, die zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in München eingerichtet wurde. Der Sitz der Behörde wird ebenfalls als Bayerische Staatskanzlei bezeichnet.

  2. Bayerische Staatskanzlei (Bavarian State Chancellery) is the name of a state agency of the German Free State of Bavaria and also of the appendant building. The office. The Bavarian State Chancellery serves as the executive office of the Minister-President as head of government.

  3. Bayerische Staatskanzlei, München. Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die oberste Exekutivbehörde des Freistaates Bayern. Sie besteht aus dem Bayerischen Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären. Die aktuelle Regierung ist das Kabinett Söder III . Seit dem 31.

    Amtszeit [3]
    Wahl- Periode Landtag
    Staatsregierung
    Parteien
    31.10.2023 –
    CSU, Freie Wähler
    06.11.2018 – 31.10.2023
    CSU, Freie Wähler
    16.03.2018 – 06.11.2018
    17.
    CSU
    08.10.2013 – 13.03.2018
    CSU
  4. Die Bayerische Staatskanzlei ist die Regierungszentrale in Bayern. Sie ist Dienstsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten und von zwei weiteren Regierungsmitgliedern: Dem Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales .

  5. Die Liste der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gibt einen Überblick über die Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . Leiter der Staatskanzlei. Legende. CSU: Christlich-Soziale Union in Bayern. FDP: Freie Demokratische Partei. NSDAP: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Kategorien: Liste (Minister von Bayern)

    Name
    Rang
    Partei
    Beginn Der Amtszeit
    Staatsminister
    CSU
    21. März 2018
    Staatsminister
    CSU
    5. September 2014
    Staatsministerin
    CSU
    10. Oktober 2013
    Staatsminister
    CSU
    4. November 2011
  6. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt.

  7. Der Bayerische Ministerpräsident beruft die Mitglieder der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags, leitet die Staatsregierung und vertritt Bayern nach außen. Zudem nimmt er zahlreiche repräsentative Aufgaben wahr.