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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die eine öffentlich-rechtliche Aufgabe erfüllt und dabei rechtlich selbständig ist.

  3. Diese Kategorie sammelt alle Artikel über Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland . Die Unterkategorien sollen nach Möglichkeit bundes- oder landesrechtlich definierte Gruppen von Körperschaften umfassen.