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  1. Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als Jurastudium bezeichnet. Wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat und mit der ersten Prüfung (bzw. bis 2003 mit dem ersten Staatsexamen) abgeschlossen hat, wird heute als Jurist bezeichnet.

  2. de.wikipedia.org › wiki › JuristJurist – Wikipedia

    Nach der Anmeldung für die Erste Juristische Prüfung, teilweise auch schon nach Erlangung der dazu erforderlichen akademischen Leistungsnachweise oder nach Bestehen der Zwischenprüfung, führen Jurastudenten gelegentlich die Bezeichnung cand. iur. („candidatus iuris“). Dieser traditionelle Titel hat heute allerdings nur noch ...

  3. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt sich...

  4. Vor 4 Tagen · Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Jura-Studium. Die TV-Serie „Suits“ zeigt das Arbeiten in einer Großkanzlei. Auf dem Bild ist die Figur des Top-Anwalts Harvey Specter zu sehen. Der Bundesrechtsanwaltskammer zufolge gibt es in Deutschland 165.776 Anwälte. Um den Beruf hierzulande auszuüben, ist das Studium der ...

  5. Ziel des Studiums der Rechtswissenschaften ist das erfolgreiche Ablegen der „Ersten Juristischen Prüfung“ (vormals erstes Staatsexamen). Die „Erste Juristische Prüfung“ gliedert sich in zwei Teile: Die staatliche Pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung andererseits.

  6. 4. Jan. 2024 · Jura lässt sich heute sowohl auf Staatsexamen, als auch auf Bachelor/Master studieren. Der Beitrag erläutert die Unterschiede.

  7. Dem ersten juristischen Staatsexamen schließt sich das zweite Staatsexamen an. Diesem Abschluss geht ein zweijähriges Rechtsreferendariat voraus. Es beinhaltet die eigentliche praktische Ausbildung eines angehenden Juristen durch den Staat und ist Voraussetzung für das Richteramt und die Anwaltschaft („Volljurist“).