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  1. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  2. Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip ) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht ...

  3. Auch im Deutschen Kaiserreich findest du eine föderale Struktur: Es existierten 25 Bundesstaaten (untere Ebenen) mit unterschiedlich vielen Rechten. Als übergeordnete Ebenen gab es zum Einen den König von Preußen als deutschen Kaiser und zum Anderen den deutschen Reichskanzler .

  4. Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder und daher keine "dritte Ebene" im föderalen Staatsaufbau. 11.056. Städte und Gemeinden. 294. Landkreise. Mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Selbstverwaltung haben sie gleichwohl eine gewisse Eigenständigkeit.

  5. Der föderale Aufbau des dt. Politischen Systems ( Politisches System) ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern wurden in der Föderalismusreform I und II (2006 bzw. 2009) neu geregelt. Die Reform en zielen zunächst auf die (insb. finanzielle) Stärkung der Länder, danach wurde eine sog.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Die Bundesländer, aus denen der Staat Deutschland zusammengesetzt ist, haben eine eigene Vertretung, den Bundesrat, der neben dem Bundestag an der Gesetzgebung mitwirkt. [2] . Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und hat einige seiner Hoheitsrechte an diesen Staatenverbund übertragen. [3] Inhaltsverzeichnis. 1 Grundsätze.

  7. Es wurde als eines der Staatsstrukturprinzipien im Grundgesetz (GG) verankert und durch die „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG normativ überhöht, indem es als Prinzip während der Geltung des GG jeder Änderung entzogen wurde.