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  1. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    • Anträge | LVR

      0221 809 5401. Telefax: 0221 809 5402. ser@lvr.de. Hier...

  2. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

  3. Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen.

  4. 4. März 2020 · Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landschaftsverband. - Für Beamte/innen gilt: Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalles. Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.

  5. 10. Sept. 2021 · Der Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt sechs Wochen lang weiter, kann es sich aber bei den zuständigen Behörden über Anträge wieder zurückholen - in NRW sind das die Landschaftsverbände. Ab...