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  1. Die Jagd in der DDR, seitens der SED unter der Bezeichnung Volksjagd propagiert, war dem 1953 verkündeten „Gesetz zur Regelung des Jagdwesens“ unterworfen, das die Bewirtschaftung des Wildes und das subjektive Jagdrecht in die Hände des Staats legte.

  2. In der DDR bestand eine zentralistische Jagd- und Wildbewirtschaftung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Es gab keine Eigenjagdbezirke mehr, aber die Herausbildung der Sonder- und der Staatsjagdgebiete für die „Repräsentanten“ der DDR begann bereits sehr früh. Als Grundsatz galt die Einheit von Wald und Wild.

    • Helmut Suter
  3. 26. Okt. 2004 · Insgesamt waren in der DDR rund 700 000 Hektar, etwa acht Prozent der Jagdfläche, für Partei- und Staatsmänner, die Nationale Volksarmee (NVA) und die Rote Armee reserviert. Das Gros der...

  4. Der politische Anspruch des SED-Regimes spielte eine große Rolle im öffentlichen Jagdwesen der DDR. Es unterstand wie die meisten anderen Lebensbereiche der staatlichen Leitung und war vom institutionellen Aufbau nach den Prinzipien des demokratischen Zentralismus von oben nach unten geregelt.

  5. Liste der Neuzugänge; Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten; DDBpro - Das Portal für Datenpartner; Die Kultursuchmaschine Aktuell 53.503.006 Objekte ...

  6. Jedoch gab es für die Parteifunktionäre gesonderte, exklusive Jagdflächen. 1953 war im ersten Jagdgesetz der DDR der Staatsführung das Recht eingeräumt worden, gewisse Flächen aus dem öffentlichen Jagdwesen auszugliedern. So waren ihnen durch das Benennen sogenannter „Sonderjagdgebiete“ ein exklusiver Zugang zu besonders wildreichen ...

  7. Staatsjagdgebiete. Es gab Waldgebiete in der DDR, die für die Jagdaktivitäten hoher Funktionäre reserviert waren. Besonders beliebt war die Schorfheide, nördlich von Berlin.