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  1. Der gescheiterte Staat (engl. Failed States: The Abuse of Power and the Assault on Democracy ) ist der Titel eines 2006 veröffentlichten Buches von Noam Chomsky . Chomsky beschreibt die Entwicklung der US-amerikanischen Politik der letzten Jahre und kommt zu dem Schluss, dass die zunehmende Missachtung internationaler Verträge und ...

  2. Es werden dabei zwölf verschiedene Faktoren zu dem Index zusammengefasst. Je höher der Indexwert ist, desto geringer ist die Staatlichkeit. Dazu werden die Staaten in vier verschiedene Klassen eingeteilt: Alert (Alarm), Warning (Warnung), Moderate (moderat) und Sustainable (zukunftsfähig, tragbar).

  3. Als gescheiterter Staat ( englisch failed state) wird ein Staat bezeichnet, der seine grundlegenden Funktionen nicht mehr erfüllen kann. Der Begriff wurde erstmals zu Beginn der 1990er Jahre verwendet. Inhaltsverzeichnis. 1 Definition. 2 Ermittlung. 2.1 Fragile States Index. 2.2 Bertelsmann Transformation Index. 3 Aktuelle Beispiele. 4 Ursachen.

  4. Solche "Schurkenstaaten" wieder auf den Weg von Freiheit, Recht und Demokratie zu bringen ist seit Jahrzehnten das erklärte Ziel der Weltmacht USA. Doch was, wenn die dominierende Supermacht selbst unter die Definition eines "gescheiterten Staates" fällt? Diese Frage des berühmten Gesellschaftskritikers Noam Chomsky ist mehr als eine ...

  5. Der gescheiterte Staat | Chomsky, Noam, Gockel, Gabriele, Jendricke, Bernhard, Wollermann, Thomas | ISBN: 9783888974526 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch Amazon.

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  6. Doch was, wenn die dominierende Supermacht selbst unter die Definition eines "gescheiterten Staates" fällt? Diese Frage des berühmten Gesellschaftskritikers Noam Chomsky ist mehr als eine ironische Provokation. Mit verstörender Präzision zeichnet er die Entwicklungslinien einer Politik nach, die lange vor Bush begann: die immer offenere ...

  7. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › Failed_stateFailed state – Staatslexikon

    F. s. bezeichnet einen Staat, der insofern „gescheitert“ ist, als er nicht oder nicht mehr dazu in der Lage ist, wesentliche Staatsfunktionen auszuüben.