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  1. 24. Nov. 2023 · Das Justizportal bietet Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Justiz in Deutschland. Sie können z.B. Gerichte und Justizbehörden suchen, am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen oder Formulare herunterladen.

    • Bekanntmachungen

      Justiz-Auktion Kapitalanleger Musterverfahren elektronische...

    • Onlinedienste

      Die Landesjustizverwaltungen bieten neben der Möglichkeit...

    • Englisch

      Use the Directory of Locations and Courts to find the court...

    • Service

      Das Bundesministerium der Justiz und die...

    • Impressum

      vertreten durch das Ministerium der Justiz...

    • Leichte Sprache

      Die Konferenz der Justiz-Minister ist ein Treffen. In dem...

  2. BMJ - Bundesministerium der Justiz. Digitales. Krieg in der Ukraine. Bürokratieabbau. Rechtsstaat kompakt. Gesetzgebungsverfahren. Unser Rechtsstaat - Entdecke das Grundgesetz in deinem Alltag! Die Grundrechte sind das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates. Unsere Verfassung bindet den Staat an Recht und Gesetz.

    • Justiz1
    • Justiz2
    • Justiz3
    • Justiz4
    • Justiz5
  3. www.bundesjustizamt.de › DEBfJ - Startseite

    Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftigte an vier Standorten. Mehr über das BfJ

  4. Das Justizportal bietet Informationen und Dienste rund um das Thema Justiz in Deutschland. Hier finden Sie Gerichts- und Behördenverzeichnisse, Rechtstexte, Formulare, e-Justice-Angebote und mehr.

  5. Die offizielle Website der Justiz Nordrhein-Westfalen informiert über aktuelle Meldungen, Presseerklärungen, Termine und Dienstleistungen. Erfahren Sie mehr über Urteile, Gesetze, Prozesse, Kinder, Umweltkriminalität und mehr.

  6. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

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