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  1. In einer integrativen Kindertagesstätte lernen Kinder mit- und voneinander. Bei einem integrativen Kindergarten, auch I-Kindergarten genannt, handelt es sich um eines der vielen möglichen Kindergartenmodelle. In dieser Art der Einrichtung werden sowohl Kinder mit als auch ohne Behinderung betreut.

  2. Hier setzt die Integration und stärker noch die Inklusion ein. Wir fragen nach: Inklusion vs. Integration: Was ist der Unterschied? Was ist ein integrativer Kindergarten? Wie klappt inklusive Arbeit in der Kita? Ziel von Inklusion und Integration ist ein wertfreier Umgang.

  3. Nachdem die integrative Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten vielerorts inzwischen Alltag geworden ist, wird Integration bzw. Inklusion im Elementarbereich zunehmend umfassender diskutiert. Inklusion soll sich nicht nur auf behinderte Kinder, sondern auch auf Kinder beziehen, die durch andere Faktoren wie ...

    • Rostocker Straße 6, Frankfurt am Main, 60323, Hessen
    • voelkerling@dipf.de
  4. Nachfolgend findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema „Inklusion im Kindergarten“ – einfach und schnell für dich aufbereitet, damit du alles zu Inklusion, Integration, Teilhabe und Chancengleichheit auf einen Blick hast. Was ist Inklusion? Definition und Begriffsabgrenzung.

  5. Entwicklung inklusiver Kindertageseinrichtungen. 2.1. Ebene der Kinder mit individuellen Bedürfnissen. 2.2. Ebene der inklusiven Spiel- und Lernsituationen. 2.3. Ebene des multiprofessionellen Teams. 2.4. Ebene der inklusiven Einrichtungskonzeption. 2.5. Ebene der Vernetzung mit dem Umfeld. Praxishilfen zur Implementierung des Leitfadens.

  6. Der Leitfaden stellt für inklusive Kitas ein Instrument zur Qualitätsentwicklung für den Theorie Praxis-Transfer dar. Im Mittelpunkt stehen Qualitätsstandards und Leitfragen für inklusive Kitas. Sie sollen Arbeitsgrundlage und Anregungen für die konkrete Entwicklung in den jeweiligen Kitas sein.

  7. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist gesetzlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Die Förderung der Kinder kann sowohl durch den Aufbau zusätzlicher Fachkraftstunden als auch im Rahmen einer Gruppenstärkeabsenkung erfolgen.