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  1. Die Zuständigkeit ist für alle Ausländer mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis gegeben, ausgenommen des Stadtgebiets Bad Homburg. Aktuelle Meldungen der Fachbereiche Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen sind im unteren Bereich der Seite zu finden.

  2. Telefon: 06172 999-0. Telefax: 06172 999-9800. E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de. E-Mail: asyl@hochtaunuskreis.de. E-Mail: einbuergerungen@hochtaunuskreis.de. E-Mail: personenstandswesen@hochtaunuskreis.de. Internet. https://www.hochtaunuskreis.de. Online-Terminvereinbarung. Zuständigkeit für. Friedrichsdorf.

  3. Hochtaunuskreis - Ausländerbehörde. Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 DEU-61352 Bad Homburg. E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de

    • Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen.
    • Asylantrag.
    • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen.
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen.
  4. Hochtaunuskreis - Ausländerbehörde. Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg. Termine bei der Ausländerbehörde müssen vorab vereinbart werden: Öffnungszeiten Ausländerbehörde nur mit Termin: Mo, Di, Mi und Do 07:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr. Fr 07:30-12:00 Uhr. Telefonische Sprechzeiten: Di 13:00-15:00 Uhr. Do 07:30-11:30 Uhr.