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  1. Das Welterbe umfasst Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.

  2. Die grundsätzliche Definition des Begriffs „Welterbe“ ist durch die Welterbekonvention von 1972 erfolgt. Maßgebend ist der außergewöhnliche universelle Wert einer Kultur- oder Naturstätte.

  3. Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst aktuell 1.199 Stätten in 168 Ländern. Es handelt sich um Kulturdenkmäler (K), Naturstätten (N) und solche, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe angehören. Welterbestätten, die transnational oder grenzüberschreitend sind, sind besonders gekennzeichnet (GÜ).

  4. Welterbe ist ein Begriff für Stätten, die wegen ihres außergewöhnlichen universellen Werts für die gesamte Menschheit geschützt werden. Die UNESCO-Welterbekonvention regelt den Schutz und die nachhaltige Erhaltung dieser Stätten, die Kultur und Natur verbinden.

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  5. Sehr besondere Gebäude und Orte der Welt bilden zusammen das „Weltkulturerbe“. Ihre Namen stehen auf einer Liste. Damit wird gesagt, dass diese Gebäude und Orte wichtig für die gesamte Welt sind, nicht nur für ein Land. Die Liste stammt von der UNESCO, einer Organisation der Vereinten Nationen.

  6. Das UNESCO-Welterbe umfasst die Stätten des Weltkultur- und -naturerbes, die von dem Welterbekomitee der UNESCO auf der Grundlage des 1972 verabschiedeten und 1975 in Kraft getretenen Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt anerkannt und in die Welterbeliste eingetragen wurden.

  7. Das Weltkulturerbe bzw. Weltnaturerbe der UNESCO ist vielen ein Begriff. Aber was ist das "Welterbe" genau? Und was ist die Idee dahinter? Das neue Erklärvideo der Österreichischen UNESCO-Kommission vermittelt kurz und kompakt Geschichte der Welterbekonvention und ihre wesentlichen Ziele und Hintergründe.