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  1. Das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) regelt die Leistungen und Maßnahmen der Arbeitsförderung in Deutschland. Es enthält Vorschriften über Beratung, Vermittlung, Aktivierung, Berufswahl, Berufsausbildung, Weiterbildung und Arbeitslosengeld II.

  2. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 3. Leistungen der Arbeitsförderung. (1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches. (2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach ...

  3. SGB III Inhaltsübersicht. 3. Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe § 56 Berufsausbildungsbeihilfe § 57 Förderungsfähige Berufsausbildung § 58 Förderung im Ausland § 59 (weggefallen) § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung § 61 Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung

    • 1MB
    • 143
  4. Das SGB III regelt die Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung.

  5. Mit den Leistungen nach dem SGB II sollen arbeitslose Menschen und ihre Angehörigen unterstützt werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Die Leistungen zur Eingliederung werden von den örtlichen Jobcentern erbracht. Neben den im SGB III geregelten Eingliederungsleistungen (mit ...

  6. Sozialgesetzbuch Drittes Buch. Arbeitsförderung. In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)

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